Urheberrechtsschutz für gewerbliche Formgebungen

Durchsetzung von Urheberrechten nach dem UrhG für Industriedesign, Markenarchitektur und gewerblichen Rechtsschutz.

Leistungsversprechen

Ihre Vorteile mit r.s.a.s.a.r.t.s.

Präzise juristische Durchsetzung im gewerblichen Rechtsschutz
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Rechtssichere Markenarchitektur

Wir strukturieren Ihre Dach-, Sub- und Produktmarken so, dass Verwechslungsgefahr und Verwässerung ausgeschlossen sind. Ergebnis: ein klares, einklagbares Markenportfolio.

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Durchsetzung nach UrhG

Bei Verletzung Ihres Industriedesigns leiten wir sofort Abmahnung und einstweilige Verfügung ein. Sie erhalten eine rechtskräftige Unterlassungsverfügung – oft innerhalb weniger Tage.

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Prozessführung mit Kalkül

Wir bewerten Kostenrisiko und Erfolgsaussichten vor jedem Schritt. Sie vermeiden teure Verfahren ohne Aussicht und setzen Ihre Rechte dort durch, wo es strategisch sinnvoll ist.

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Schutz der Corporate Identity

Ihre Bildmarke, Wortmarke und gesamte Markenkommunikation wird vertraglich und registerrechtlich abgesichert. Keine Grauzonen, keine Überraschungen bei der nächsten Kampagne.

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Lizenzmodelle ohne Fallstricke

Wir entwerfen Lizenzverträge, die Ihre Rechte wahren und klare Nutzungsbedingungen definieren. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten mit Partnern und Tochtergesellschaften.

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Prävention statt Reaktion

Durch regelmäßige Markenrecherchen und Design-Scans identifizieren wir Risiken, bevor sie zu Verletzungen führen. Sie sparen Zeit, Geld und Rechtsstreitigkeiten.

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Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Maßgeschneiderte Beratung zur Sicherung Ihrer Marken- und Designrechte nach dem UrhG.

Prüfung der Gestaltungshöhe

Wir analysieren, ob Ihr Industriedesign die erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG erreicht und damit urheberrechtlich geschützt ist.

Rechtssicherheit vor der Markteinführung

Abmahnung und Unterlassung

Bei Verletzung Ihrer Rechte erstellen wir eine rechtssichere Abmahnung mit konkreter Darstellung des Verstoßes und fordern strafbewehrte Unterlassungserklärungen.

Schnelle außergerichtliche Konfliktlösung

Einstweilige Verfügung

Wir beantragen beim zuständigen Landgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um die weitere Nutzung Ihrer geschützten Gestaltung sofort zu unterbinden.

Effektiver Schutz bei Dringlichkeit

Markenarchitektur-Prüfung

Wir überprüfen Ihre Konzernmarkenstruktur auf Kollisionen, Verwässerungsrisiken und lückenhaften Schutz – inklusive Handlungsempfehlungen für Dach- und Submarken.

Strukturelle Absicherung der Corporate Identity

Lizenzverträge und Nutzungsrechte

Wir gestalten Lizenzvereinbarungen für Design- und Markenrechte, die Umfang, Dauer und Vergütung klar regeln und spätere Streitigkeiten vermeiden.

Rechtssichere Vertragsgrundlage

Prozessvertretung in IP-Streitigkeiten

Wir vertreten Sie vor den Zivilgerichten in Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb nach dem UWG.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Verfahren

Warum Unternehmen auf r.s.a.s.a.r.t.s. setzen

Durchsetzungsstarke IP-Beratung auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)

Spezialisiertes UrhG-Know-how

Unsere Beratung konzentriert sich ausschließlich auf den gewerblichen Rechtsschutz für Industriedesign und Markenarchitektur. Wir arbeiten täglich mit den Anforderungen des UrhG, der Geschmacksmusterverordnung und der Rechtsprechung des BGH – kein Generalistenwissen, sondern tiefe Fachkenntnis in einem klar definierten Feld.

Nachweisbare Erfolge in der Durchsetzung

In den letzten drei Jahren haben wir für unsere Mandanten über 40 Abmahnverfahren und 12 einstweilige Verfügungen erfolgreich begleitet. Die Quote außergerichtlicher Einigungen liegt bei über 80 %. Jeder Fall wird mit einer klaren Prozessstrategie und realistischer Kostenprognose geführt.

Direkte Anbindung an die Kanzlei

Anders als große Wirtschaftskanzleien arbeiten wir ohne lange Hierarchien. Ihre Anfrage landet bei Ludger Kühn oder Juri Kraft – den Partnern, die den Fall von der ersten Prüfung bis zur gerichtlichen Vertretung begleiten. Kein Wechsel der Ansprechpartner, keine Standardbriefe aus der Assistentenabteilung.

Praktische Vertragsgestaltung statt Standardklauseln

Wir entwickeln für jedes Unternehmen maßgeschneiderte Lizenzmodelle und Markenführungsverträge, die die konkrete Markenarchitektur abbilden. Unsere Verträge berücksichtigen die tatsächliche Nutzungssituation – von der Dachmarke bis zur Submarke – und vermeiden die typischen Fallstricke pauschaler Formulierungen.

Transparente Kostenstruktur

Vor jedem Mandat erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung der voraussichtlichen Kosten nach RVG und Vergütungsvereinbarung. Wir arbeiten ohne versteckte Gebühren und informieren Sie regelmäßig über den Stand der angefallenen Auslagen. Das schafft Planungssicherheit für Ihr Budget.

Langjährige Mandantenbeziehungen

Unsere Mandanten bleiben uns durchschnittlich über fünf Jahre treu. Das spricht für die Qualität unserer Arbeit und die Verlässlichkeit unserer Beratung. Wir pflegen einen offenen Austausch und reagieren auch bei kurzfristigen Fragen innerhalb von 24 Stunden – auch außerhalb von Gerichtsfristen.

Häufig gestellte Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz

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Was genau schützt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) an einem Industriedesign?

Das UrhG schützt Werke der angewandten Kunst, sofern sie eine ausreichende Gestaltungshöhe erreichen. Für ein Industriedesign bedeutet dies, dass die Formgebung über das rein Handwerklich-Technische hinausgehen und eine individuelle, schöpferische Leistung erkennen lassen muss. Die Rechtsprechung des BGH verlangt eine gewisse Originalität, die über den Durchschnitt gestalterischen Könnens liegt. Im Zweifel ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ratsam.

Wie unterscheidet sich der Urheberrechtsschutz vom Geschmacksmusterschutz?

Der Geschmacksmusterschutz (eingetragenes Design) entsteht durch Eintragung beim DPMA und schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses für maximal 25 Jahre. Der Urheberrechtsschutz hingegen entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Während das Geschmacksmuster auf Neuheit und Eigenart abstellt, erfordert der Urheberrechtsschutz eine höhere Gestaltungshöhe. Beide Schutzrechte können nebeneinander bestehen.

Welche Schritte sollte ich bei einer Urheberrechtsverletzung an meinem Design einleiten?

Zunächst sollte die Verletzung dokumentiert werden (Screenshots, Fotos, Datumsnachweise). Danach erfolgt in der Regel eine außergerichtliche Abmahnung mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Parallel kann eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragt werden, um die weitere Nutzung sofort zu unterbinden. Wir empfehlen, vor jeder Maßnahme eine rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten und Kostenrisiken durchzuführen.

Kann ich mein Markenportfolio im Konzern zentral verwalten und schützen?

Ja, eine zentrale Markenarchitektur ist nicht nur möglich, sondern aus rechtlicher Sicht oft geboten. Sie sollten klare Richtlinien für die Nutzung von Dachmarken, Submarken und Produktmarken definieren. Wichtig sind Lizenzverträge zwischen Konzerngesellschaften, die die Nutzungsrechte regeln und die Marken vor Verwässerung schützen. Auch die Überwachung des Markenregisters auf identische oder ähnliche Anmeldungen Dritter gehört zu einem effektiven Markenschutz.

Welche Kosten kommen bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auf mich zu?

Die Kosten einer Abmahnung setzen sich aus den Anwaltskosten (nach RVG) und ggf. den Kosten für die Ermittlung des Verletzers zusammen. Bei einer erfolgreichen Abmahnung hat der Verletzer diese Kosten zu tragen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, fallen zusätzlich Gerichtskosten und ggf. Kosten für Sachverständige an. Wir beraten Sie vorab über die konkrete Kostenstruktur Ihres Falls und mögliche Prozesskostenhilfen.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung im Designrecht?

Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage bis Wochen erwirkt werden, wenn die Voraussetzungen (Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund) glaubhaft gemacht werden. Das Verfahren ist beschleunigt und erfordert keine mündliche Verhandlung, wenn die Dringlichkeit gegeben ist. Nach Zustellung der Verfügung hat der Gegner die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, was zu einem Hauptsacheverfahren führen kann. Die Gesamtdauer hängt stark von der Komplexität des Einzelfalls ab.

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